Die Honorarfrage ist für Ihre Entscheidung erheblich, ob und welche Schritte Sie einleiten können und wollen und sollte deshalb im Vorfeld offen angesprochen werden.
Grundsätzlich gilt:
Die Höhe der anwaltliche Vergütung ist abhängig vom Gegenstandswert und der erbrachten anwaltlichen Leistung.
Die Gebühren für ein gerichtliches Verfahren sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen. Entscheidend ist der Verlauf des Prozesses und seine Beendigung, insbesondere ob eine Kostenerstattung durch die Gegenseite zum Zug kommt. Über diese Gebühren werden Sie im Vorfeld ausführlich beraten.
Für die Beratung und die außergerichtliche Tätigkeit können neben den Regeln nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch Vergütungsvereinbarungen getroffen werden. Über die
Vor- und Nachteile werden Sie von Rechtsanwältin Alexandra Munz umfassend vor einem Abschluss beraten.
Sie haben noch Fragen zum Thema Honorar oder wünschen eine Prognose der voraussichtlichen Kosten?
Rufen Sie mich an unter 07305-9340683 oder schreiben Sie mir eine Email an info@anwaltskanzlei-munz.de