Die Menschen leben länger. Viele können auf ein ertragsreiches Arbeitsleben zurückblicken.
Oft gehört zu dem erwirtschafteten Vermögen auch eine Immobilie.
Irgendwann stellen sich viele Fragen:
- Wer soll erben? Die gesetzlichen Erben oder doch Dritte, nicht steuerrechtlich Privilegierte?
- Wer soll die Immobilie nutzen bis der Erbfall eintritt?
- Wer soll die Immobilie verwalten?
- Wie kann ein Zugriff auf das erarbeitete Vermögen durch Schuldner der Pflichtteilsberechtigten verhindert werden, z.B. durch ein Bedürftigentestament oder ein Behindertentestament?
- Was geschieht, wenn der Pflegefall kommt?
- Wer kann dann noch rechtliche Entscheidungen treffen, z.B. einen Heimvertrag abschließen?
- Wer entscheidet über die Versorgung und medizinische Behandlung, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann?
Rechtsanwältin Alexandra Munz erarbeitet mit Ihnen eine individuelle Lösung für die vorweggenommene Erbfolge, den Erbfall oder die Pflegesituation mit einer Vorsorgevollmacht und/oder einer
Patientenverfügung.