Rechtsanwältin Alexandra Munz berät und vertritt als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowohl Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen in allen Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Klärung der Wirksamkeit von Beschlüsses der Eigentümerversammlung durch eine Beschlussanfechtungsklage
- Prüfung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
- Formulierung von Tagesordnungspunkten für eine zukünftige Eigentümerversammlung
- Gerichtliche Klagen für und gegen die WEG sowie der einzelnen WEG-Mitglieder untereinander